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Scheidungsimmobilie

Ehe-Aus – und was mit Haus?

Mit   einer  (Ent-)  Scheidung   steht  oft   die  nächste  ins  Haus:  Das  Ende  einer  Ehe  wirft unweigerlich die Frage auf,  was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll.  Doch zum Glück im Unglück gibt es  mehrere Möglichkeiten.


Einer  bleibt:  Möchte ein  Partner  ausziehen  und  der  andere  im  gemeinsamen  Haus weiterleben,   geht  das  per  Eigentumsübertragung.   Die  Abfindung   orientiert  sich  am Marktwert des  Objekts  und  am  beurkundeten  Eigentumsanteil.   Wer  sich  auf  eine Übertragung noch während der Trennung und damit vor  der Scheidung  einigt, spart viele tausend Euro Grunderwerbsteuer.  Doch Vorsicht: Ist   das Haus finanziell belastet,  wird der Kredit „mitgekauft“. Die Bank muss daher über die Pläne informiert werden.


Kind  bekommt:  Per  Schenkung   ist    es    möglich,  die  Immobilie  auf  Nachkommen  zu übertragen, die aus der Ehe hervorgegangen  sind. Ist  das Kind noch minderjährig, muss das Vormundschaftsgericht einwilligen, und möchte nur ein Ehepartner seinen Anteil schenken, ist  die Zustimmung  des anderen erforderlich. So   oder so  ist  für  die Zukunft des Kindes zu bedenken:  Grundsteuer,  Unterhaltungskosten  und  Eigentümerpflichten  kommen  freilich nicht frei  Haus...


Wohnraum  splitten:   Die  „Realteilung“   erlaubt  es,    die  Immobilie  in  zwei  getrennte Wohnungen umzuwandeln, wobei jedem Ehepartner das alleinige Eigentum an seinem Teil zusteht.  Juristisch  wird das durch  eine notarielle Teilungserklärung  im  Grundbuch  fixiert. Allerdings:  Das  Haus  muss  schon  aus  mehreren  Wohneinheiten  bestehen  oder  dafür geeignet sein, sich in  zwei baulich abgeschlossene Bereiche einteilen zu lassen. Im zweiten Fall können schnell Gutachter und Architekten notwendig werden.


Haus  vermieten: Wer nach  der Scheidung  noch auf Augenhöhe  miteinander spricht,  der kann  die  gemeinsame   Immobilie  auch  vermieten. Dafür  muss  das  geschiedene  Paar gemeinsam Interessenten aussuchen und später sämtliche Vermieteraufgaben wahrnehmen können. In  beiden  Punkten  können  Immobilienmakler  hilfreich sein  und  die  jeweiligen Interessen der Eheleute berücksichtigen.


Haus verkaufen: Nach dem Trennungsjahr darf jeder Ehepartner den Verkauf der gemeinsamen  Immobilie verlangen. Weigert sich der andere, lässt sich seine Zustimmung einklagen. Die beste Möglichkeit, das zu vermeiden: ein objektiver Immobilienmakler, der den Kaufpreis ermittelt,  das Exposé erstellt und Termine wahrnimmt.  Übrigens: Ehepartner,  die das Haus noch im Trennungsjahr verkaufen, können die Bewirtschaftungskosten verringern oder den Erlös für  den Vermögensausgleich verwenden.



Staat  versteigert:  Ist   keine  Einigung  in   Sicht,  kommt  das  Gesetz  zum  Tragen. Mittels Teilungsversteigerung wird die Immobilie auf Antrag beim Amtsgericht öffentlich veräußert. Den Antrag dazu kann jeder Ehepartner unabhängig von der Größe seines Anteils stellen. Ein Gutachter schätzt dann den Wert des Hauses und berechnet daraus die Untergrenze für  das Einstiegsgebot. Aber Achtung: Der Startpreis liegt oft  bis zu 40 Prozent unter dem Marktwert, und bleiben nach dem Verkauf noch Schulden übrig, müssen beide Ehepartner dafür aufkommen.


Zum Schluss: Zwei Fragen, zwei Antworten

Trennung,  Scheidung,  Immobilie: Zwei  Aspekte  kommen  bei  Eigentümerpaaren  immer wieder auf.   Frage 1:  Was ändert sich beim Hauskredit? – Kurz gesagt: gar nichts. Auch im Trennungs- und Scheidungsfall haftet derjenige, der den Vertrag mit der Bank unterschrieben  hat.   Sind  beide  Ehepartner  die  Kreditnehmer,   können  sie    nach  einer Trennung versuchen, mit der Bank neue Konditionen auszuhandeln. Frage 2: Was passiert mit der Verkaufssumme? – Hat sich für  das Haus ein neuer Eigentümer gefunden, wird der Gesamterlös nach  Abzug  aller Kosten  unter den Ehepartnern  aufgeteilt: je  nach Höhe der Eigentumsanteile und unabhängig von der Höhe der damaligen Investitionen.


Fazit: Einigen Sie sich, so  gut es  geht – „Ehe“ das Haus zur Belastung wird.

Immobilie in der Scheidung

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