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Sanierungsförderung

So gut wie neu: Wenn der Staat beim Sanieren hilft

Weniger CO2-Ausstoß, mehr Energieeinsparung: Da sämtliche Bestandsgebäude in Deutschland bis zum Jahr 2050 „klimaneutral“ sein sollen, bietet der Staat finanzielle Hilfe für Sanierungsprojekte  an.    Ob  Haus  oder  Wohnung:  Immobilieneigentümer  können  beim Umbau einige tausend Euro sparen. Aber unter welchen Voraussetzungen?


Kredit oder Zuschuss?  Je nach Maßnahme bietet die staatliche KfW-Bank zwei unterschiedliche Förderprodukte an:  einen direkt ausgezahlten Zuschuss  oder einen Kredit, der komplett oder im Falle eines Tilgungszuschusses nicht vollständig zurückgezahlt werden muss. „Energieeffizient sanieren und erneuerbare Energien nutzen“ nennt sich das Gesamtprogramm, das in einzelne Förderschwerpunkte unterteilt ist.


Effizienzhaus  oder Einzelprojekt? Wer seine gesamte Immobilie zum definierten Standard des KfW-Effizienzhauses aufwerten möchte, kann dafür einen Förderkredit von bis zu 120.000

Euro mit bis zu 48.000 Euro Tilgungserlass oder einen Investitionszuschuss von bis zu 48.000

Euro beantragen. Wer hingegen ein Einzelvorhaben in  die Tat  umsetzen will,  darf mit einem Kredit von 50.000 Euro oder einem Zuschuss von 10.000 Euro rechnen – etwa für Wärmedämmung, Fensteraustausch, Fernwärme-Anschluss, Lüftungsanlageneinbau  oder Heizungsoptimierung. Die Angebote gelten auch für   den Kauf von saniertem Wohnraum. Wer eine Kreditvariante in  Anspruch nimmt, muss sich indes von einem Experten für Energieeffizienz begleiten lassen, dessen Kosten wiederum bezuschusst werden können.


Ist guter Rat teuer? Wer sich bei der Planung und dem Bau oder der Sanierung selbst von einem  Experten für   Energieeffizienz  unterstützen lässt,  erhält einen Zuschuss von bis zu

4.000 Euro, während die KfW-Bank 50  Prozent der Kosten für  die professionelle Begleitung übernimmt. Daneben ist  auch die Kombination des Angebots mit anderen geförderten Beratungsleistungen erlaubt.


Heißes Angebot?  Soll die seit mindestens  zwei Jahren  bestehende Heizungsanlage  eines Wohngebäudes auf den Betrieb mit erneuerbarer Energie umgerüstet werden, hält die KfW- Bank dafür einen Ergänzungskredit von bis zu 50.000 Euro bereit. Das Angebot lässt sich mit weiteren Zuschüssen kombinieren und gilt ebenso für  den Kauf von saniertem Wohnraum, der von einer neuen Anlage beheizt wird.


Erneuerbare Energie?  Der Förderkredit für   Strom und Wärme richtet sich mit bis zu 50

Millionen Euro an private und öffentliche Unternehmen aller Größen, an jegliche Institutionen sowie an Privatpersonen. Das Angebot gilt für  Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme sowie für  Netze und Speicher und umfasst unter anderem Fotovoltaik,  Wasser,  Wind und

Biogas.


Feuer  und  Flamme?  Wer  sich  für   innovative Energiegewinnung   begeistern  kann,  den erwartet ein Zuschuss von bis zu 28.200 Euro je installierter Brennstoffzelle – unabhängig von ihrem Einbau in  einem neuen oder einem bestehenden Haus oder in  einem Wohn- oder Nichtwohngebäude.


Fazit: Wer neben der Umwelt auch  seinen Geldbeutel schützen  will,   informiert sich unter www.kfw.de über die Angebote zur staatlichen Förderung.

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