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Baukindergeld

Option mit Zeitfaktor (Ende 31.12.2023!?)

Familie mit Kind, aber ohne viel   Geld sucht Eigenheim?  Dabei soll das Baukindergeld  als staatlicher Zuschuss  für   Eltern oder Alleinerziehende mit geringerem  Einkommen  helfen: neue Bleibe kaufen oder bauen, dort einziehen und den Online-Antrag stellen. Ganz einfach? Im Grunde schon, doch das Zeitfenster schließt sich, und es  gilt manches zu beachten...


Wer bekommt’s? Die Förderung gibt es  für  Haus- und Wohnungskäufer,  die seit 1.  Januar

2018 bis 31. März 2021 den notariellen Kaufvertrag abgeschlossen haben. Wer die eigenen vier Wände hochzieht,  der muss bis zum Jahresende die Baugenehmigung  vorliegen haben. Ob Haus oder Wohnung, Kauf oder Bau: Den Zuschuss gibt es  nur so  lange, wie die Immobilie selbst genutzt wird. Nach dem Einzug  ins neue Heim bleiben nach anfangs zwölf Wochen nun  sechs  Monate Zeit,  das Baukindergeld  online zu  beantragen  –  beginnend mit dem Datum der Meldebestätigung und letztmöglich am 31. Dezember 2023.


Kein Kinderspiel: Vom Baukindergeld sollen Alleinstehende, verheiratete oder unverheiratete Paare mit mindestens einem Kind  profitieren, für   das der Antragsteller oder sein Partner Kindergeld erhält. Der Sohn oder die Tochter muss am Tag des Antrags im gemeinsamen Haushalt leben und zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig sein.


Was gilt beim Geld? Die Bemessungsgrundlage beträgt mit einem Kind 90.000 Euro steuerpflichtiges Haushaltseinkommen  – und zwar als   Durchschnittswert des zweiten plus dritten Kalenderjahres vor   dem Jahr der Antragstellung. Für jedes weitere Kind  steigt die Einkommensgrenze um  15.000  Euro  –  das  alles aber  nur,  wenn das neue Zuhause zum Stichtag die einzige eigene Wohnimmobilie in Deutschland ist.


Wie viel darf’s denn sein? Mit  Ausnahme einer noch lukrativeren Regelung in  Bayern gibt es bundesweit maximal 12.000 Euro Zuschuss pro Kind – in  Form von 1.200 Euro jährlich für  die Dauer eines Jahrzehnts, in  dem die Immobilie selbst genutzt wird. Ob und wann das Kind in dieser Zeit auszieht,  spielt indes keine Rolle: Das Baukindergeld  gibt es  trotzdem volle zehn Jahre lang.


Wo gibt’s denn sowas? Bei der Kreditanstalt für  Wiederaufbau, kurz „KfW“.  Voraussetzung ist,  dass neben Meldebestätigung und Grundbuchauszug  die erforderlichen Steuerbescheide eingereicht   werden  –   auch  dann,    wenn   keine   Verpfl ichtung   zur   Abgabe   einer Einkommensteuererklärung besteht. Wichtige Informationen sind unter www.kfw.de/ baukindergeld  zusammentragen.  Wer den  Zuschuss  bekommen  möchte,  registriert sich beim kfw.de/zuschussportal und lädt dort seine Dokumente hoch.

Tolles Timing! Das Kind  wird einen Tag nach der Antragstellung  18  Jahre alt? Herzlichen Glückwunsch: Es gibt das volle Baukindergeld! Steht Nachwuchs ins Haus? Dann lohnt es sich, die Geburt abzuwarten. Ist  das Kind erst nach dem Antrag oder später als  sechs Monate nach dem Einzug da,  ist  das Baukindergeld weg.


Fazit: Wer mindestens ein Kind hat und nicht zu den Großverdienern zählt,  der kann dank

Baukindergeld womöglich trotzdem im eigenen Zuhause wohnen.

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